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Informationen für
Ärzte


Logopädische Verordnung leicht gemacht

Willkommen auf unserer Informationsseite für Ärzte! Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Ausstellung eines logopädischen Rezepts für gesetzlich und privat versicherte Patienten.

1. Wann ist eine logopädische Therapie notwendig?

Logopädie hilft bei einer Vielzahl von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen. Dazu gehören:

  • Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern
  • Artikulationsstörungen (z. B. Lispeln)
  • Myofunktionelle Störungen (Mund- und Kieferfehlfunktionen)
  • Stimmstörungen (z. B. Heiserkeit, Stimmlippenknötchen)
  • Neurologische Sprach- und Sprechstörungen (z. B. nach Schlaganfall, bei Parkinson oder MS)
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
  • Lese-Rechtschreibstörungen (Dyslexie)
  • Schluckstörungen (Dysphagien)

2. Verordnung für gesetzlich Versicherte (Muster 13)

  • Die Verordnung erfolgt über das Heilmittelverordnungsformular Muster 13.
  • Ein ICD-10-Code ist erforderlich, z. B. 1 (Expressive Sprachstörung) oder R47.0 (Dysarthrie).
  • Die Anzahl und Dauer der Sitzungen richtet sich nach dem Heilmittelkatalog (z. B. 10 x 45 Minuten Einzeltherapie).
  • Falls erforderlich, kann ein Hausbesuch verordnet werden.
  • Wichtig: Alle relevanten Kästchen müssen korrekt angekreuzt sein.
  • Änderungen auf dem Rezept benötigen Arztstempel, Datum und Unterschrift.
  • Ein aktueller Hörtest (max. 6 Monate alt) ist erforderlich, um eine Hörstörung als Ursache auszuschließen.
  • Das Rezept sollte erst ausgestellt werden, wenn ein Termin bei einer Logopädin feststeht, da es nur 28 Tage gültig
  • Weitere Infos im aktuellen Heilmittelkatalog: Heilmittelkatalog GKV

3. Verordnung für Privatpatienten und Selbstzahler

  • Das Rezept muss folgende Angaben enthalten:
    • „Logopädische Therapie“ als Bezeichnung der Behandlung
    • Anzahl und Dauer der Sitzungen (z. B. „10 x 45 Minuten Einzeltherapie“)
    • Diagnose und ICD-10-Code
    • Unterschrift und Stempel des Arztes
  • Patienten sollten sich über die Kostenübernahme bei ihrer privaten Krankenkasse informieren.

4. Diagnostikrezept zur logopädischen Einschätzung

Falls unklar ist, ob eine Therapie notwendig ist, kann zunächst eine Diagnostik-Verordnung ausgestellt werden:

  • Empfohlene Verordnung: 3 x 45 Minuten „Eingangsdiagnostik und Befunderhebung“
  • Diagnose: „Verdacht auf Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung“
  • ICD-10-Code erforderlich, z. B. 9 (nicht näher bezeichnete Entwicklungsstörung der Sprache)
  • Vorteil: Eine gezielte logopädische Einschätzung vor der Verordnung einer längeren Therapie

5. Heilmittelrichtlinie und Regelfallsystematik

  • Eine Erstverordnung umfasst in der Regel 10 Sitzungen.
  • Falls weitere Therapie nötig ist, kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden.
  • Für langfristige Behandlungen außerhalb des Regelfalls ist eine medizinische Begründung erforderlich.
  • Chronisch kranke Patienten (z. B. mit neurologischen Erkrankungen) können unter die Langfristgenehmigung fallen, sodass die Verordnung nicht das Heilmittelbudget belastet.

6. Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Logopäden

  • Ein regelmäßiger Austausch zwischen Arzt und Logopäde sichert den Therapieerfolg.
  • Falls ein ausführlicher Bericht benötigt wird, muss ein spezielles Formular ausgefüllt und bei der Krankenkasse eingereicht
  • Logopäden können beratend unterstützen, wenn Unsicherheiten bei der Verordnung bestehen.
  • Verlaufsberichte helfen, die Fortschritte der Therapie nachzuvollziehen.

Diese Informationen helfen Ihnen, logopädische Verordnungen einfach und korrekt auszustellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!